Info's
1.1 Alle Angebote sind unverbindlich.Eine Zwischenvermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
1.2 Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
1.3 Die Preise dieser Mietpreisliste sind aktuell. Die genannten Mietpreise sind alle netto, zzgl der jeweils gültigen MWST. Alle anderen Preislisten verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
2.1 Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges
oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
3.1 Die Auslieferung erfolgt ab Lager Meerbusch . Wünscht der Mieter eine Anlieferung durch den Vermieter an eine vom Mieter angegebene Anschrift, so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
3.2 Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
3.3 Falls der Mieter oder ein Vertreter bei der Auslieferung nicht anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen.
4.1 Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel und die gelieferten Mengen zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel anzuzeigen und schriftliche festzuhalten. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
4.2 Die Lieferung des Mietgutes erfolgt ebenerdig bis zur ersten Tür/Tor. Der Weg dorthin muss mit üblichen Transportmitteln erreichbar sein.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Wenn der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (Maschinenanleitung), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung
zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.
4.4 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beschädigt wird. Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietsache wird der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
5.1 Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen, an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit ab 8.00 Uhr morgens zu ebener Erde bereitzuhalten. Der jeweilige Fahrer ist nicht berechtigt, verbindliche Zählungen vorzunehmen. Ist dies gewünscht, so geschieht dies nur an sauberer und entsprechend vorsortierter Ware.
5.2 Der Vermieter kontrolliert bei Rückgabe die zurückgegebenen Mietgegenstände. Sollte die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen bestehen und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung im
Werke keine Verluste stattfinden können.
6.1 Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme je nach Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen.
7.1 Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Mieters verlängert sich entsprechend, wenn sich die Mietzeit aus vom Mieter zu vertretenden Gründen verzögert. Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen alles ihm Zumutbare unternehmen, um die Ware bis zur Abholung zu schützen.
7.2 Es ist unerheblich, ob ein Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder eine Drittperson verursacht wird. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab.
7.3 Bei Verlust oder Bruch/Beschädigung berechnen wir den Wiederbeschaffungswert (Neupreis + Beschaffungskosten). Ist der Mieter in der Lage, einen identischen Ersatz zu beschaffen, so kann er dies tun. Hierbei müssen aber Typ, Beschaffenheit, Art und/oder Sorte gleich sein.
7.4 Bei Anbringung von Werbungsmaterialien auf Möbeln oder Trennwänden darf nur leicht entfernbares Material verwandt werden und keinesfalls Nägel, Leim oder sonstige schwer zu entfernende Klebstoffe.
8.1 Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig
ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen. Es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
8.2 Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Dies gilt insbesondere auch für die Belieferung durch Anmietware und bei termingerechter Anlieferung und Abholung der Ware.
9.1 Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf seine Rechnung zu versichern.
10.1 Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jeden angefangenen Tag bis zur Rückgabe an den Vermieter ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20% der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Die
Wiederbeschaffungskosten sind u. a. der Einkaufspreis zzgl. Transporte und eventuelle Montagekosten. Bei Bruch kann gegebenenfalls auch eine Reparatur erfolgen. Vorausgesetzt der Artikel erhält dadurch seine Wertigkeit und die Reparatur liegt unter den Wiederbeschaffungskosten.
10.2 Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu vertretenen verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt.
11.1 Das Mietgut der Rubrik Gastronomieartikel, Technik und Dekoration muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben werden.
11.2 Ist zwischen den Partien vereinbart, dass die Reinigung durch den Vermieter erfolgt, so ist der Mieter verpflichtet, die zu reinigenden Güter in der Form bereitzuhalten, dass die Reinigung unmittelbar maschinell geschehen kann. Das Spülgut muss frei von Speiseresten und Getränkeresten sein. In den Kisten dürfen keine Rückstände jeglicher Art sein. Bei einer außerordentlichen Verschmutzung behalten wir uns jedoch vor 20 % des Mietpreises als Spülgebühr zu berechnen. Die Entsorgung von Speiseresten erfolgt gegen Gebühr.
11.3 Der Mieter ist verpflichtet, Mietgut aus Stoff, welches während der Benutzung feucht oder nass geworden ist, trocknen zu lassen, bevor dieses eingepackt oder gefaltet wird.
12.1 Rechnungen sind sofort und ohne jeden Anzug fällig.
13.1 Im Bedarfsfall wird der Vermieter vom Mieter vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Die Kautionssumme wird bald möglichst zurückerstattet sobald feststeht, dass die vom Kunden zu erbringende Leistung vollständig erbracht worden ist.
14.1 Sitz und Gerichtsstand ist Neuss.
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.